Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsvertrag (GAV, CCT)
In dieser Rubrik werden arbeitsrechtliche Fragen im weitesten Sinn behandelt, Beziehungen mit Verlegern, aber auch mit Behörden (Steuern, MwSt, usw.). Einige dieser Themen sind in den Rubriken unseres Leitfadens für Fotografen behandelt. Siehe Seite Mitglieder-login.

CCT 2014
GAV und CCT

Der GAV 2000 für die Deutschschweiz und das Tessin wurde vom Verband Schweizer Presse per Ende Juli 2004 gekündigt. Er gilt jedoch noch weiter für jene Arbeitsverhältnisse, deren (mündliche oder schriftliche) vertragliche Basis seither nicht geändert wurde. Dasselbe gilt für die Lohnempfehlungen.

Westschweizer GAV (Auf Deutsch)

Mindestlöhne
impressum-Empfehlung über die Mindestlöhne und Mindestentgelte
in der Deutschschweiz und im Tessin. impressum.ch

AHV, Selbständigerwerbend und/oder angestellt?

Sonntag

Le statut de collaborateur extérieur régulier dans la Convention collective de travail.
Freie mit regelmässigen Autragen (auf französisch)

Empfehlungen für Freelance (auf französisch)
SCHWEIZER MEDIEN
Der Verband Schweizer Medien ist die Branchenorganisation der schweizerischen Medienunternehmen mit Schwerpunkt Presse.
Die gemeinsame Charta von Musikfestivals und FotografInnen
In einem Umfeld, in dem die mediale Verarbeitung von Live-Musik komplexer geworden ist, wurde die vorliegende Charta einvernehmlich und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden rund um Fotografie und Medien und den Westschweizer Musikfestivals, insbesondere dem « Montreux Jazz Festival » und dem « Paléo Festival Nyon », ausgehandelt. Ziel war es, die professionellen Beziehungen und das harmonische Arbeitsumfeld zu erhalten, sowie gemeinsam eine optimale Abdeckung in den Medien zu gewährleisten.